Fachanwalt für IT-Recht in Lehrte
 

Urheberrecht

Fotos, Texte, Grafiken, Skulpturen... Alles, was Ihre verkörperten Gedanken darstellt, kann dem Schutz des Urheberrechts unterfallen. Dabei ist beachtlich, dass nicht etwa nur derjenige ein Urheberrecht an einem Arbeitsergebnis hat, der beispielsweise ein Foto "knipst" oder der tatsächlich den Quelltext einer Software erstellt, sondern auch derjenige, der maßgeblich zu dem konkreten Ergebnis beigetragen hat, in der Inszenierung oder in der Entwicklung.

 

Ein "klassischer" Fall im Urheberrecht ist, dass jemand ein Foto gemacht und auf seiner Seite im Internet veröffentlicht hat, ein anderer dieses Bild dann aber so schön findet, dass er es auf seiner eigenen Seite auch darstellen möchte, ohne jedoch den eigentlichen Urheber zu fragen.

Man könnte argumentieren, dass ja das Bild nun schon einmal im Internet öffentlich ist. Man könnte auch sagen, dass sich der Urheber doch geschmeichelt fühlen könnte, dass sein Bild nun auch auf anderen Seiten veröffentlicht wird...

Allerdings ändert das alles nichts daran, dass derjenige, der ein Bild ohne zu fragen kopiert, eine Urheberrechtsverletzung begeht und der an dem Bild Berechtigte dagegen vorgehen kann. Es gibt für den Rechteinhaber insbesondere die Möglichkeit, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

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