Fachanwalt für IT-Recht in Lehrte
 

Was ist eigentlich dieses "IT-Recht"?

Die Fachanwaltsordnung zählt insbesondere die nachstehenden Bereiche zum "IT-Recht":

1.   Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2.   Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3.   Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4.   Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5.   Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6.   Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7.   Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8.   Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien

9.   Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Weil die Informationstechnologie mehr und mehr in alle möglichen Lebensbereiche Einzug hält, ganz gleich, ob mit "intelligenter Navigation", Fahrassistenzsystemen, Smart-Home-Anwendungen, Online-Banking oder Online-Shopping oder auch einfach das Erstellen, Bearbeiten und Vervielfältigen (zum Beispiel in sozialen Medien Veröffentlichen) ist auch in ganz vielen Fällen alltäglicher Aktivitäten das IT-Recht inzwischen relevant.

Haben Sie beispielsweise Bilder, Grafiken oder Texte erstellt, die nun von Dritten ohne Ihre Erlaubnis genutzt werden?


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