Fachanwalt für IT-Recht in Lehrte
 

Datenschutzrecht

Wer kennt nicht die E-Mails mit dem Hinweis auf die Datenschutzregelungen beim Besuch einer Webseite oder beim Anruf bei großen Unternehmen... Vor allem diejenigen, die das Internet nutzen, aber inzwischen auch so ziemlich auch alle anderen Marktteilnehmer sind heutzutage mit dem Thema Datenschutz mehr oder minder offensiv konfrontiert. Das ist auch gut so, denn die geltenden Datenschutzgesetze haben den Zweck, Menschen zu schützen. Mit diesen gesetzlichen Vorgaben sollten alle Menschen, aber auch Unternehmen umgehen und sie für sich nutzen können.

Allerdings gilt das nicht erst seit Mai 2018, also mit dem direkten Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Schon lange vorher war der Datenschutz nach Deutschem Recht ein wesentlicher Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen. Viele haben es jedoch vorher nicht so wirklich "auf dem Schirm gehabt".

 

In Deutschland gelten neben den Regelungen der DSGVO auch noch das Bundesdatenschutzgesetz und eine ganze Menge bereichsspezifischer Gesetze, die den Umgang mit personenbezogenen Daten (die nach Datenschutzrecht geschützt sind) regeln und ihm im Wesentlichen Grenzen setzen, teilweise aber auch explizit Ausnahmen von dem absoluten Schutz bestimmen.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass nach dem Willen des (europäischen) Gesetzgebers jeder Mensch wissen und entscheiden können muss, wer was und zu welchem Zweck über ihn/sie weiß.

 

Ausgehend von diesem Ansatz, hat der einzelne Mensch sehr weitgehende Rechte, über die ich Ihnen gerne einen Überblick gebe und zu deren Durchsetzung ich Ihnen auf Wunsch verhelfe.

Haben Sie Fragen zum Datenschutzrecht? Sprechen Sie mich gerne einfach an. Meine Kontaktdaten finden Sie hier.