Egal ob im Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder bei sonstigen Streitigkeiten:
Oft sind Abmahnungen so verfasst, dass man als Adressat direkt Sorgen hinsichtlich der weiteren Folgen bekommt und sich schon fast dazu genötigt sieht, den enthaltenen Forderungen zuzustimmen, um nicht weiteren Ärger und auch weitere Kosten zu generieren.
Eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die Abmahnungen regelmäßig beiliegt, ist aber nicht immer der beste Weg. Oftmals sind die mit übersandten und vorformulierten Unterlassungserklärungen sehr weitgehend gehalten und verpflichten auch direkt zu hohen Zahlungen im Wiederholungsfall und auch bezüglich der schon angefallenen Anwaltskosten.
Es empfiehlt sich, die Abmahnung auf ihre Berechtigung prüfen zu lassen. Erst dann kann man sagen, ob auch eine Unterlassungserklärung überhaupt gefordert werden kann und in welcher Ausprägung.
Der Aufwand und die Kosten der Prüfung einer Abmahnung variieren. Daher nenne ich an dieser Stelle keine pauschalen Preise, sondern bitte Sie, bei Interesse direkt Kontakt mit mir aufzunehmen, um die Hintergründe in Ihrer Sache zu besprechen und gemeinsam zu schauen, welche Kosten in der Sache für eine anwaltliche Beratung und/ oder Vertretung entstehen können.
Sprechen Sie mich einfach an. Meine Kontaktdaten finden Sie hier.